Ahnenverlust (AVK)

Ahnenverlustkoeffizient

Als Ahnenverlust bezeichnet man das zwei- oder mehrfache Vorkommen ein und desselben Ahnen innerhalb einer Ahnenreihe. So hat ein Hund, innerhalb der ersten fünf Generationen und bei Dopplung eines Ahnen, nur 61 statt 62 Vorfahren. Kommen sechs Ahnen doppelt vor, so hat der Hund nur 56 statt 62 Vorfahren.

Der Ahnenverlustkoeffiezient (AVK) gibt nun die Abweichung der Anzahl tatsächlich vorhandener Ahnen von der Anzahl der möglichen Ahnen an. Er berechent sich mit folgender Formel: AVK = Anzahl tatsächlich vorhandener Ahnen/Anzahl möglicher Ahnen.

Über den AVK lässt sich erkennen, in welchem Maß die Elterntiere enggezüchtet wurden, unabhängig davon ob sie aus unterschiedlichen Blutlinien stammen. So kann es nämlich vorkommen, dass die Welpen eines Wurfes einen geringen IK haben, da die Elterntiere nicht verwandt sind. Da die Eltern selbst jedoch enggezüchtet sind, kommt es zu einem hohen Ahnenverlustkoeffizienten.

Der AVK berücksichtig im Gegensatz zum IK auch die Dopplungen von Ahnen, die nur auf einer elterlichen Seite vorkommen. Denn hier liegt bereits eine Einengung der genetischen Varianz vor, die durch eine Anpaarung nicht umgehend ausgeglichen werden kann.  Für Einschätzung der genetischen Varianz ist somit, “dem AVK gegenüber dem IK der Vorrang einzuräumen.” (vgl. Krautwurst, 2002, S. 130)


Bedeutung für die Rassehundezucht

Die Abstammung der meisten Hunderassen kann auf einen kleinen Bestand an Urahnen zurückverfolgt werden. So findet man auch beim Chihuahua sowohl in den ersten drei Generationen, aber auch weiter hinten in der Ahnentafel manche Namen mehr als einmal. Züchter kommen daher immer wieder mit dem Thema Inzucht in Berührung. Entweder wird eine Inzuchtverpaarung bewusst angestrebt, um bestimmte Vorzüge einzelner Zuchttiere zu sichern, oder es wird unwissentlich eine Inzuchtverpaarung vollzogen, da bereits die 4. Generation nicht mehr auf der Ahnentafel vermerkt ist. Zur Berechung eines aussagekräftigen Ahnenverlustkoeffizienten sollten mindestens sechs Generationen zugrunde gelegt werden.

Gerade bei einer kleinen Zuchtpopulation kann Inzucht schnell zu einem Rasseproblem mit fatalen Folgen werden. Verringter Leistungsfähigkeit, Fehlbildungen an Gliedmaßen, Stoffwechselstörungen  und verringerte Fruchtbarkeit sind nur ein grober Umriss davon, was im Falle einer Inzuchtdepression vermehrt auf Züchter und Halter zukommen wird.

Als Faustregel gilt, dass der Grenzwert für den AVK  85,0 % nicht unterschreiten sollte. Dies bedeutet, dass von 100 möglichen verschiedenen Vorfahren nur noch 85 verschiedene Vorfahren in der Ahnenfolge zu finden sind. Das betreffende Tier hätte also 15 Ahnen durch Dopplung “verloren” (entspricht einem AV-Wert von 15 %).

Nach Durchsicht der in der Ahnentafelsammlung vorhandenen Daten erscheint es jedoch nicht immer umsetzbar, dass die Welpen einer angestrebten Verpaarung einen höheren AVK als 85 % erreichen.

Zum Zwecke einer Genpoolerweiterung und zur Festigung positiver Eigenschaften sowie des Phänotyps darf der AV die 15% Grenze überschreiten, solange in den ersten 2 Generationen keine gleichen Ahnen der Elterntiere oder in den ersten 3 Generationen der geplanten Welpen vorkommen.
Dabei ist auch der Inzuchtkoeffizient zu beachten, der sehr niedrig liegen sollte. In den Folgegenerationen ist es anzustreben den AV-Wert unter 15% zu senken“.


Berechnung des Ahnenverlust

Ein Pedigree über 4 Generationen führt 30 Ahnen, bei 5 Generationen sind es schon 62 Ahnen und bei 6 Generationen 126 Ahnen.

Die Berechnung des AV erfolgt in der Pedigreedatenbank über 5 Generationen. Der berechnete %-Satz spiegelt den Wert des vorhandenen Ahnenverlust.

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